Ich vertrete Sie gern als Strafverteidiger in Berlin.

Zum Beispiel

  • wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter bekommen haben.
  • bei Durchsuchungen/Beschlagnahme
  • bei Vorführung vor den Ermittlungsrichter- zur Frage des Erlasses eines Haftbefehls
  • bei Erhalt eines Strafbefehl oder einer Anklageschrift
  • bei Erhalt eines Bußgeldbescheids
  • bei der Einlegung eines Rechtsmittels , d.h. im Berufungs- und Revisionsverfahren
  • in Haftsachen 
  • in Gnadensachen

Ich vertrete Sie gern in allen Regionen Deutschlands.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind

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Sicherlich können wir Ihnen helfen.